AKTUELLES

Dringender HINWEIS!

Aus gegebenem Anlass weisen wir letztmalig darauf hin das alle Bestimmungen einzuhalten sind, im Falle des Sportsees sind dies:

  • Das Betreten der Inseln im Sportsee Nr. 5 ist vom 1. Januar bis 31. Mai verboten.
  • Zelten, Campen, Feuer machen nur am Nordufer mit Genehmigung der Marktgemeinde Burgheim.
  • Auf den Inseln ist Feuer machen, Grillen und das Aufstellen von Pavillons und Zelten nicht erlaubt. Schirm mit Überwurf und das Erhitzen von Speisen mittels Gaskocher ist gestattet.
  • Zufahrtsregelung Sportsee: Vom 15. Mai bis 15. September darf der Weg am Sportsee nur bis zur Schranke (nördlich und südlich) zum Fischen befahren werden. Außerhalb dieser Zeit dürfen die Weg zum Fischen wieder befahren werden.
  • Das Einbringen von Booten kann über unsere Slipanlage am Ostufer erfolgen. Bitte dazu nach Benutzung immer die Ketten schließen und die Zufahrten freihalten. Ein Befahren der Halbinsel istansonsten nicht erlaubt.
  • Das Lagern von Booten am Sportsee ist auf Weisung des Landratsamtes Neuburg untersagt.
  • Das Befahren des Werksgeländes der Fa. Wanner zur Ausübung der Fischerei ist nicht erlaubt

Nachdem diverse Zuwiderhandlungen zum Regelfall werden können wir nicht umhin die jeweiligen Verstösse satzungsgemäß zu ahnden. Insbesondere weisen wir darauf hin das die Fischereierlaubnis an den Vereinsgewässern jederzeit widerrufen werden kann und auch für den Rest des Jahres widerrufen wird!