AKTUELLES

Mitteilung zur aktuellen Situation

Servus Vereinskameraden*innen,

leider zeichnet sich in diesen Tagen eine dritte Welle der Coronapandemie ab, so das wir nicht mehr davon ausgehen können das wir zur Ausgabe der Sammelerlaubnisscheine die Fischerhütte in der ersten Jahreshälfte öffnen können. Gerne hätten wir Euch die Papiere persönlich übergeben. Wie bisher werden wir aus der Vorstandschaft zu jedem Wochenende die eingegangenen Briefe von Euch bearbeiten, die Vorgehensweise ist im jährlichen Rundschreiben beschrieben. Bitte achtet auf eine AUSREICHENDE Frankierung Eures Rückumeschlages. Ab Monat Mai werden wir die Sammelerlaubnisscheine nur noch 1x im Monat bearbeiten und versenden. Wir bitte Euch dies zu berücksichtigen. Sobald es möglich ist werden wir die Hütte einmalig öffnen um die restlichen Karten noch persönlich auszugeben, den Termin werden wir dann hier auf der Homepage veröffentlichen bzw. via soziale Medien bekannt geben.

Wie allgemein bekannt und der Presse zu entnehmen war ist für dieses Jahr auch das Marktfest in Burgheim abgesagt. Auch wir mussten uns leider dazu entschließen das Fischerfest nicht durchzuführen, wir hoffen das wir im kleineren Rahmen vielleicht noch die Möglichkeit finden etwas auf die Beine zu stellen, dies hängt jedoch an der pandemischen Entwicklung.

Königsfischen und Jugendzeltlager können wir zu den üblichen Terminen ebenso nicht veranstalten, hier werden wir die weitere Entwicklung über´s Jahr beobachten. Insbesondere das Jugendzeltlager ist gefährdet da hier ja unsere Betreuer den entsprechenden Urlaub haben müssen, die Organisation grundsätzlich einer entsprechenden Vorlaufszeit bedarf.

Trotz aktueller Situation haben wir jede Menge Arbeit die wir bewältigen müssen, zu diesem Wochenende stehen unter anderem Baumfällungen an. Bereits zum vergangenen Wochenende haben wir, anstatt der Jugend, die Gewässer begangen und von Unrat befreit. In diesem Zusammenhang kritisieren wir öffentliche Äußerungen das „früher alles besser war – als noch die Campinggenehmigungen für den Sportsee ausgestellt wurden“. Der Sportsee liegt im Landschaftsschutzgebiet, die Möglichkeit überhaupt zu campen war lediglich geduldet. Diese Duldung ist seit Fertigstellung des Badesees als Naturweiher mit den entsprechenden Angeboten erloschen. Unabhängig davon sind speziell für den Sportsee zwei Vereinsmitglieder über das ganze Jahr eingeteilt um regelmäßig liegengebliebenen Müll einzusammeln. Auch steht es jedem frei auch mal Dreck den man nicht selbst verursacht hat aufzuheben, mitzunehmen und daheim zu entsorgen.
Wir sind bemüht die anstehenden Aufgaben zu bewältigen, die Arbeitseinsätze sind nach derzeit zulässigen Bestimmungen jedoch immer nur mit 2 Mitgliedern möglich (Ausnahme: gemeinsamer Hausstand). Wir informieren über die anstehenden Tätigkeiten wie gewohnt über die Arbeitsgruppe (Whatsapp). Wer hier nicht organisiert ist und trotzdem Arbeitsstunden leisten will kann hier gerne Kontakt mit unseren Organisatoren, Stefan Knoll und Manuel Pototzky aufnehmen.

Zum Prüfungsvorbereitungskurs ist es nach wie vor ähnlich schlecht bestellt, uns fehlen hier die Räumlichkeiten mit entsprechender Infrastruktur (Präsentationsmedien, Bestuhlung etc.)  um die Abstandsgebote einzuhalten, den Kurs ordentlich ohne erheblichen Mehraufwand durchzuführen. Wir greifen auch hier an sobald die allgemeine Entwicklung es zulässt. Grundsätzlich ist die Durchführung bis zu einer Inzidenz von 100 zulässig, dieser Wert wird jedoch für unseren Landkreis diese Tage überschritten sein (heute: 96,6), der laufende Kurs müsste für unbestimmte Zeit wieder unterbrochen werden.

Hinsichtlich der PFOS (PFC) Problematik der Friedberger Ach möchten wir Euch noch auf die Pressemitteilung des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen hinweisen. Es gibt derzeit starke Bemühungen seitens unseres Verbands, mit dem wir hierzu im Austausch stehen,  die Thematik gemeinsam mit den Landesämtern für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie Umweltschutz aufzuarbeiten. Es gelten die entsprechenden Verzehrhinweise, die Behörden sind hierzu verpflichtet, mit einher geht somit das Verbot den gefangenen Fisch in Verkehr zu bringen. Das heißt auch das Eure Fänge für den eigenen Verzehr gedacht sind und nicht z. B. dem Nachbarn geschenkt werden dürfen. Gemäß der Hegepflicht aus dem bayrischen Fischereigesetz (Art. 1 (2)) kommen wir unserer Hegepflicht („Ziel der Hege ist die Erhaltung und Förderung eines der Größe, Beschaffenheit und Ertragsfähigkeit des Gewässers angepassten artenreichen und gesunden Fischbestands sowie die Pflege und Sicherung standortgerechter Lebensgemeinschaften“.) im erforderlichen Maße nach. 

Zuletzt noch zur Jahreshauptversammlung, diese führen wir durch sobald wir Veranstaltungen mit einer Personenzahl durchführen können die nicht dazu führt das wir bei Erreichen des Limits Mitgliedern den Zugang zur Veranstaltung verwehren müssen. Dies würde zur Ungültigkeit jeglichen Beschlusses führen. Wir können hier nur auf die Fortschritte in Impfkampagne und Coroanabekämpfung hoffen. So das wir alle wieder ein normales Leben und insbesondere ein gewohntes und gutes Vereinsleben zurückerhalten.

 

In diesem Sinne alles Gute für die nächsten Wochen

Eure Vorstandschaft