aufgrund der aktuellen Lage und anhaltenden Beschränkungen wegen Covid-19 möchten wir unsere Mitglieder über die weitere Vorgehensweise und Tätigkeiten im Verein informieren.
Für all diejenigen die den letzten Ausgabetermin 2020 wahrnehmen wollten und diesbezüglich noch nicht im Besitz der Sammelerlaubnisscheine sind bieten wir, nach Verlängerung der Ausgangsbeschränkung folgende EINMALIGE Lösung an:
Sendet uns einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag ans Fischerheim: SAV Burgheim, Am Steingraben 1f, 86666 Burgheim unter Beilegung Eures Fangblattes und versehen mit der Angabe ob Ihr auch die Bachkarte benötigt. Wir werden die Dokumente Euch dann im beigelegten Umschlag zusenden! Bitte bedenkt das wir ohne Rücksendung des Fangblattes für 2019 die Erlaubnisscheine nicht ausgeben können! Diese einmalige Ausnahmeregelung gilt bis Ende der Ausgangsbeschränkung bzw. endet vor dem letzten Ausgabetermin!
Alternativ werden wir selbstverständlich noch einmal letztmalig die Fischerhütte zur Ausgabe der Dokumente öffnen, dies selbstverständlich erst nach Rücknahme der Ausgangsbeschränkung.
Liebe Vereinskameradinnen und -kameraden,
aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der rasanten Verbreitung des Covid19-Virus sind auch wir angehalten uns Gedanken darüber zu machen wie wir mit den größeren Veranstaltungen im Vereinsjahr umgehen. Insbesondere betroffen werden sein:
Hinweis auf stringenter Ahndung von Mißachtung vereinsinterner Bestimmungen: